Schülerfahkarten
News zu OLAV (www.ticket-olav.de)
Weiterbewilligung der alten Schülerfahrkarten aus dem Schuljahr 2024/25
02.09.2025 – Die alte Fahrkarte aus dem Schuljahr 2024/25 kann auch im neuen Schuljahr 2025/26 weiter genutzt werden, wenn der im Juli 2025 per Mail angeforderte Schuljahresabgleich durchgeführt und die aktuellen Angaben bestätigt worden sind und die Weiterbewilligung der aktuellen Fahrkarte mit einem neuen Bewilligungsbescheid bestätig wurde.
Falls jedoch eine Änderung angegeben oder der Schuljahresabgleich nicht rechtzeitig durchgeführt wurde, ist die alte Fahrkarte gekündigt worden und es muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Neue Antragstellung für das Schuljahr 2025/26
02.09.2025 – Eine neue Antragstellung für das Schuljahr 2025/26 ist für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in einem der bei OLAV beteiligten Kreise oder kreisfreien Städte über das OLAV-Antragsverfahren jederzeit auch noch nach dem Start des Schuljahres möglich. Für Fahrkarten die erst nach dem 01.09.2025 beantragt werden, kann aufgrund der notwendigen Bearbeitungszeit als Fahrkartenbeginn frühestens der 01.10.2025 gewählt werden. Sollte bereits vor dem zur Verfügung stehenden frühestmöglichen Fahrkartenbeginn eine Fahrkarte benötigt werden, muss diese eigenständig gekauft werden. Die hierbei anfallenden Kosten für die selbstgekauften Fahrkarten können von der Zentralen Stelle Schülerfahrkarten nicht erstattet werden. Weitere Infos zu den Bewilligungsregeln sind unter den jeweiligen FAQ-Rubriken zu finden.


