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Schulweg

Sie und wir möchten, dass Ihr Kind sicher in die Schule gelangt und ebenso sicher wieder nach dem Unterricht zu Hause ankommt. Dafür wollen wir gemeinsam sorgen.

 

Wir haben, wie alle Schulen in Schleswig-Holstein, einen Schulwegplan erarbeitet, der auf Gefahrenpunkte aufmerksam und Hinweise zu möglichst gefahrlosen Wegen zur Schule und für den Nachhauseweg aufzeigen soll. Mit der Auswahl des gefahrlosesten Weges und mit dem zeitigen Einüben richtigen Verkehrsverhaltens leisten Sie hierzu Ihren Beitrag.

 

Bedenken Sie bitte: Der kürzeste Weg ist nicht immer der sicherste!

Orientieren Sie sich bei der Auswahl des sicheren Schulweges am Schulwegplan. Gehen Sie mehrmals vor Beginn des Schuljahres mit Ihrem Kind den sichersten Schulweg ab. Nehmen Sie sich Zeit, begleiten Sie Ihr Kind, bis Sie sicher sind, dass es den Weg selbstständig schafft. Zeigen Sie Ihrem Kind dabei Gefahrenpunkte und sichere Überquerungsstellen. Ihr Kind sollte die Fahrbahn möglichst wenig überqueren müssen

Seien Sie bitte unbedingt ein Vorbild für Ihr Kind, indem Sie sich rücksichtsvoll und vorausschauend verhalten.

 

Informationsblatt „Mit dem Rad zur Schule“

 

Das Fahrrad als Fortbewegungsmittel ist für Grundschulkinder grundsätzlich zu befürworten. Fahrradmobilität ist bei uns ein wichtiger Bestandteil der Mobilitäts- und Verkehrserziehung. In der ersten und zweiten Klasse findet einmal wöchentlich ein Frühfahrradtraining in der Turnhalle statt. 

Bitte beachten Sie bei der Entscheidung, ob Ihr Kind mit dem Fahrrad zur Schule fährt, folgende Aspekte:

Ist Ihr Kind selbständig und verkehrstüchtig, kennt es den Schulweg und die Gefahrenstellen? 

Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen die Gehwege benutzen, Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen dies. 

 

Achten Sie darauf, dass Ihr Kind stets gut sichtbare Kleidung und einen Helm trägt. Ein verkehrssicheres Fahrrad ist selbstverständlich. Zur Nutzung der Fahrradgarage ist keine Genehmigung der Schule mehr notwendig. Fahrräder dürfen dort oder auch am Hintereingang der Turnhalle abgestellt werden.

 

Einige Schülerinnen und Schüler legen den Schulweg mit einem City-Roller zurück. Bitte bedenken Sie, dass die Fahrsicherheit bei unebenen Wegen stark beeinträchtigt ist. Ein Fahrradhelm zur Sicherheit ist ratsam. Die Roller werden nicht im Fahrradschuppen abgestellt, sondern am Zaun neben der Fahrradgarage.

 

Fahrradnutzungserlaubnis / Fahrradprüfung

 

Bis zum Bestehen der von der Polizei durchgeführten Fahrradprüfung in Klasse 4 kann die Schule die Fahrtüchtigkeit Ihres Kindes nicht objektiv einschätzen.

Eine Fahrradnutzungserlaubnis wird aus diesem Grund nicht von der Schule ausgesprochen. Grundsätzlich sind Kinder auf dem unmittelbaren Schulweg (Schulwegplan)durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

 

Eltern haben die grundrechtlich geschützte Freiheit, zu entscheiden, wie ihr Kind den Schulweg zurücklegen soll. (Grundgesetz Art.6 Abs.2)

 

Zur besseren Information erlaubt sich die GS Heist im Rahmen ihrer Verantwortung, ein Informationsblatt an die Eltern auszugeben. Eine beigefügte schriftliche Lesebestätigung muss von Ihnen unterzeichnet werden.